Wagner Law Group: Klimafonds, ERISA May Co
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Wagner Law Group: Klimafonds, ERISA May Co

Jul 21, 2023

Ein Treuhänder kann Klimafonds nutzen, sofern diese den finanziellen Interessen der Teilnehmer „gleichermaßen dienen“.

Die Wagner Law Group hat ein Rechtsgutachten veröffentlicht, in dem dargelegt wird, wie und wann Treuhänder für beitragsorientierte Pläne „klimaorientierte“ Fonds in Anlagemenüs berücksichtigen können. Der Brief wurde im Namen von Impact Experience verfasst, einer gemeinnützigen Organisation, die sich für nachhaltiges Investieren einsetzt.

Dem Schreiben zufolge laufen die rechtlichen Überlegungen für klimaorientierte Fonds im Wesentlichen darauf hinaus, wie ein Fonds klimabezogene Faktoren in seiner Risiko-Rendite-Analyse berücksichtigt.

Laut den ERISA-Anwälten ist die Aufnahme des Fonds in ein Anlagemenü im Rahmen von ERISA nicht zulässig, wenn er finanzielle Erträge von Nebenleistungen wie der Bekämpfung des Klimawandels oder der Reduzierung von Treibhausgasemissionen abhängig macht: „In keinem Fall darf ein DC-Plan treuhänderisch untergeordnet werden.“ die finanziellen Interessen der Planteilnehmer auf andere Ziele übertragen.“

Wenn der Fonds finanzielle Interessen jedoch nicht den Nebeninteressen unterordnet, können klimabezogene Faktoren hinzugefügt werden, sofern ihre Einbeziehung ansonsten mit den Pflichten zur Loyalität und Umsicht gegenüber dem Plan vereinbar ist.

„Einem DC-Plan-Treuhänder ist es nur dann gestattet, eine Menüoption für seine Nebenvorteile auszuwählen, wenn diese Auswahl aus konkurrierenden Menüalternativen getroffen wird, wenn der DC-Plan-Treuhänder umsichtig zu dem Schluss gekommen ist, dass diese Menüoption und ihre konkurrierenden Alternativen gleichermaßen den finanziellen Interessen dienen würden.“ Planteilnehmer“, heißt es in dem Brief.

Die Formulierung „gleichermaßen dienen“ spiegelt die Formulierung in der endgültigen Regelung des Arbeitsministeriums zu Umwelt, Soziales und Governance in Bezug auf ERISA wider, die im November 2022 fertiggestellt wurde.

Die DOLs skizzieren den „Tiebreaker“-Test, bei dem ein ERISA-Treuhänder zwischen zwei Investitionen entscheidet, einer mit und einer ohne Nebenleistung. Gemäß den DOL-Leitlinien kann der Fonds mit der Sicherheitenleistung ausgewählt werden, wenn beide „über den angemessenen Zeithorizont gleichermaßen den finanziellen Interessen des Plans dienen würden“. In solchen Fällen ist es dem Treuhänder nicht untersagt, die Investition oder Anlagestrategie auf der Grundlage anderer Sicherheitenvorteile als Anlagerenditen auszuwählen.“

Obwohl diese Regel vor zwei rechtlichen Herausforderungen steht, ist sie die maßgebliche Regel.

Verschiedene Arten von Klimafonds

Wagner skizzierte drei Kategorien klimaorientierter Fonds: Klimaintegration, klimafokussiert und Klimawirkung.

Klimaintegrationsfonds nehmen Anpassungen an Klimarisiken und -chancen vor und verfügen in der Regel nicht über strenge Schwellenwerte oder „Screenings“, die bestimmte klimabezogene Kennzahlen kategorisch ausschließen würden. Diese Fonds können für sich genommen in Betracht gezogen werden, da sie die finanzielle Rendite nicht von Nebenvorteilen abhängig machen, da sie das Klimarisiko als finanzielles Renditekriterium berücksichtigen.

Klimaorientierte Fonds nutzen Klimarisiken als „wesentlichen Faktor“ bei der Auswahl. Sie können auch positive oder negative Prüfungen enthalten, die Wertpapiere einschließen oder ausschließen, die bestimmte klimabezogene Schwellenwerte erfüllen oder nicht erfüllen. Ähnlich wie Integrationsfonds können fokussierte Fonds aufgrund ihrer Vorzüge in Betracht gezogen werden, solange „der Fonds keine Investitionsprüfung anwendet, um Sicherheiten oder andere nicht investitionsbezogene Vorteile zum Nachteil der Fondsanleger zu erlangen.“

Bei fokussierten Fonds ist die Betrachtung von Alternativen von entscheidender Bedeutung. Wagner empfahl einem Treuhänder, „konkurrierende Menüalternativen zu untersuchen, die konventionelle Anlagestrategien verfolgen und ansonsten dem Climate Focused Fund ähneln“.

Wagner stellte fest, dass ERISA Überprüfungen nicht per se verbietet und fokussierte Fonds mit Spezialfonds oder Fonds vergleicht, die sich auf einen bestimmten Sektor konzentrieren und häufig in Anlagemenüs zu finden sind: „Spezialfonds werden routinemäßig als Menüoptionen für DC-Pläne betrachtet. und die entsprechende Überprüfungsfunktion wird von den Plantreuhändern einfach als integraler Bestandteil der Anlagestrategie des Spezialfonds bewertet. Analog sollte es zulässig sein, umsichtig ausgewählte klimaorientierte Fonds in die DC-Plan-Menüs aufzunehmen.“

Schließlich befasste sich Wagner mit Impact-Fonds. Als Best Practice empfiehlt Wagner, Impact-Fonds überhaupt nicht in das Anlagemenü aufzunehmen, da sie die finanzielle Rendite den Klimazielen unterordnen und bereit sind, die Rendite zu diesem Zweck bei Bedarf zu senken: „Als vorgeschlagene ‚Best Practice‘ würden wir empfehlen.“ dass Unternehmen in ihrer Eigenschaft als DC-Plan-Treuhänder Climate Impact Funds ausschließen.“

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